Die Entwicklung von Typologien ist eine gute Möglichkeit, um bestimmte „Grundtypen“
von Systemen oder Prinzipien vereinfacht abzubilden. Diese Herangehensweise ist wird
auch bei der Abbildung von verschiedenen Mobilitätsstationstypen in unterschiedlichen
stadträumlichen Zusammenhängen genutzt. Durch eine Hierarchisierung der verschiedenen
Stationstypen anhand ihrer Lage innerhalb einer Gemeinde oder Stadt bzw. eines
theoretischen Siedlungsraumes können unter anderem Grundmerkmale von Stationen
benannt und Empfehlungen zur Planung und Ausstattung abgegeben werden. Ausgangspunkt
der Hierarchisierung sind dabei in der Regel hochfrequentierte, urbane, sehr gut an
den ÖV angebundene Orte, die vordergründig in Metropolen oder Großstädten vorzufinden
sind. Von diesen „großen“ Stationstypen werden alle anderen Typen abgeleitet.
Die Funktionen von und Angebote in Mobilitätsstationen sind stets im Zusammenhang mit
dem gewählten Standort und den Bedarfen vor Ort zu wählen. Aufgrund dieser Vielfalt
sind diesem Handout insgesamt 4 Stationstypologien für ländliche Räume zu entnehmen,
die im Wesentlichen die Grundformen von Stationen abbilden. Diese sind in Anlehnung
an Mobilitätsstationstypologien wie Sie Rehme et. al., das BBSR mit dem BMDV sowie
diverse Leitfäden zur Planung und Errichtung von Mobilitätsstationen auf Landes, Landkreis
oder Stadtebene (bspw. Kiel, Wien, Landkreis, Saarland, NRW) definiert worden.
Die Basis für die Definition der Stationstypologien bilden vor allem städtebauliche bzw.
räumliche Anforderungen, die ländliche Räume an Mobilitätsstationen stellen. Die Typologien
mit Aussagen zu Anforderungen an den Standort und einer abgestuften Empfehlung
von möglichen Funktionen dienen Kommunen als Ausgangspunkte für die Zusammenstellung
eigener Stationen und die Entwicklung ganzer Stationsnetze.
Das SMüR-Projekt fokussiert sich auf Mobilitätsstationen in ländlichen Räumen und definiert
daher keine Stationstypen für Stadtregionen. Nach absteigender Größe sortiert, heißen
die Stationstypologien wie folgt: Regio-Rad-Bus-Station, Bus-Rad-Station.
Bus-Rad-Stationen (Ministation) und Regio-Bus-Rad-Stationen (Maxistation)
können im Verbund ein Mobilitätsstationsnetz bilden. Bus-Rad-Stationen und Regio-
Bus-Rad-Stationen alleine können auch ohne Mobilitätsstationsnetz funktionieren. Empfohlen
wird dennoch der Aufbau eines Mobilitätsstationsnetzes (gemeinde-, landkreis-, landesoder
bundesweit), da dadurch die Erreichbarkeit sowie der Zugang verbessert wird und
der Komfort für die Nutzung inter- und multimodaler Wegestrecken weiter gesteigert werden
kann.
Die Anzahl und Ausstattung von Bus-Rad-Stationen und Regio-Bus-
Rad-Stationen innerhalb einer Gemeinde/Stadt bzw. innerhalb eines Mobilitätsstationsnetzes
ist je nach Situation vor Ort auf Basis von Standortermittlungen und -analysen zu
wählen.
Die nachfolgend genannten Mindestausstattungen stellen Empfehlung dar. Es ist davon
auszugehen, dass Anpassungen an den jeweiligen Standort/ Bedarf in der Regel erforderlich
sein werden.
Die Regio-Bus-Rad-Station sind die Stationen in einem Stationsnetz, die die größte Vielfalt
von Angeboten und Funktionen zur Verfügung stellen können. Durch die Lage an zentralen,
gut frequentierten Orten an Bahnhöfen/ZOB o.ä. (Pilotstation) verfügen sie in der Regel
über eine höhere Nutzerfrequenz. Dieser Umstand begünstigt eine Ausweitung des
Angebotes über mobilitätsbezogene Nutzung hinaus. Sie dienen innerhalb eines Stationsnetzes
dazu die regionalen/überregionalen ÖV-Haltepunkte (Bahn oder Regio-Bus)
auch ohne eigenes Auto gut zu erreichen bzw. wieder nach Hause oder an andere Orte
zu kommen. Einzel- und Netzstationen können als „Treffpunkte“ innerhalb einer Gemeinde/
Stadt qualifiziert werden. Sofern auf ein Netz aus Stationen verzichtet werden
soll, bietet es sich an – sofern an einem stationsgebundenen Sharing festgehalten wird –
die Ausstattung hier vor allem für A-A-Verbindungen zu optimieren und auch die nicht
mobilitätsbezogenen Funktionen und Angebote darauf abzustimmen.
Anforderungen an die Lage:
an Bahnhöfen und/oder Busbahnhöfen/ ZOB´s
Orte mit tendenziell größerer Frequenz an Nutzern – Transiträume
Innerhalb einer Gemeinde/Stadt können mehrere BRS oder auch RBRS verortet werden -
so kann an einem Bahnhof einer Mittelstadt eine RBRS entstehen und in Stadtquartieren
zusätzlich BRS - als Ergänzung könnten zudem MP zwischen RBRS und den BRS angeordnet
werden. Auch mehrere RBRS in einer Gemeinde/Stadt sind möglich. Umso größer
der Bahnhof/ZOB/Bushaltestelle/Nutzerfrequenz umso größer dann auch das Angebot
der RBRS bzw. BRS.
RBRS und BRS können aber auch alleine innerhalb einer Gemeinde/Stadt realisiert werden.
Ein Netz aus Stationen und ggf. in Ergänzung durch MP ist dennoch im Sinne der
Ermöglichung inter- und multimodaler Wege sinnvoll.
Grundlegende bauliche Anforderungen: Die Module sind so zu stellen, dass vorhandene
Wegebeziehungen nicht unterbrochen werden. Die Zu- und Ausgänge sollten so angeordnet
werden, dass ein möglichst schneller Umstieg auf verschiedene Verkehrsmodi begünstigt
wird. Stromversorgung und Internetanschluss sind erforderlich bzw. ggf. dezentral
mit zu planen.
Bus-Rad-Stationen (Ministationen) Bus-Rad-Stationen sind die kleinste Mobilitätsstationseinheit und funktionieren als Einzelstation
ggf. mit ergänzenden Mobilitätspunkten vor allem in kleinstädtisch, dörflichen Räumen
ländlicher Regionen. In Mittelstädten und zentralen Städten dienen sie vorrangig als
Verknüpfungsorte zu einer Regio-Bus-Rad-Station, anderen Bus-Rad-Stationen oder
sonstigen ÖV-Haltpunkten. Sie können bei Bedarf durch Mobilitätspunkte ergänzt werden.
Eine Bus-Rad-Station stellt eine "Bushaltestelle plus“ dar und besteht mindestens
aus einer Bushaltestelle oder einem Rufbushaltepunkt bzw. vergleichbaren busgebundenen
öffentlichen Personennahverkehrs-Angeboten. Neben der Anbindung an eine Bushaltestelle
besteht die Station aus einem „Basismodul“, „dem Modul Fahrradabstellanlage
„klassisch““ und einem „Fahrrad-Sharingmodul“ (mit oder ohne Pedelecs oder auch gemischt).
Neben dieser Mindestausstattung können optional weitere Module aus dem Modulkatalog
hinzugefügt werden. Bus-Rad-Stationen sind die am einfachsten ausgestatteten
Mobilitätsstationen innerhalb eines Netzes. und dienen in „kleinstädtischen, dörflichen
Räumen einer ländlichen Region“ als „Hauptstation“. Es können bei Bedarf mehrere, an
den jeweiligen Standort, angepasste Bus-Rad-Stationen innerhalb einer Gemeinde/Stadt
verortet werden.
Anforderungen an die Lage:
Zu verorten sind diese Stationen vor allem in oder am Rand von Wohngebieten/ Gewerbegebieten
oder ähnlichen städtebaulichen Strukturen mit entsprechender öffentlicher
Personennahverkehrs-Anbindung. Eine Busanbindung in oder an der Bus-Rad-Station ist
erforderlich. Innerhalb einer Gemeinde/Stadt können mehrere Bus-Rad-Stationen verortet
werden. Ein Netz aus Stationen ggf. ergänzt durch MP ist zur Ermöglichung inter- und
multimodaler Wege empfehlenswert.
Grundlegende bauliche Anforderungen: Die Module sind so zu stellen, dass vorhandene
Wegebeziehungen nicht unterbrochen werden. Die Zu- und Ausgänge sollten so angeordnet
werden, dass ein möglichst schneller Umstieg auf verschiedene Verkehrsmodi begünstigt
wird. Stromversorgung und Internetanschluss sind erforderlich bzw. ggf. dezentral
mit zu planen.